Berlin. Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung
und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen auf den Weg
gebracht.
Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des
Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Gesetz wird zur Verbesserung der Transparenz über ausländische
Berufsqualifikationen beitragen. Es hilft Betrieben bei der Einstellung
sowohl von in Deutschland lebenden als auch künftigen Zuwanderern. Es
leistet damit einen Beitrag zur Integration und zur Fachkräftesicherung.
Wichtig ist die Anbindung an nationale Berufsstandards. Die deutschen
Qualifikationsanforderungen dürfen keinesfalls ausgehöhlt werden. Es ist konsequent und richtig, dass für die handwerklichen Berufe die
Handwerkskammern Ansprechpartner vor Ort sind. Sie können so an ihre
bisherigen Aufgaben anknüpfen und werden in den Regionen die eingehenden
Anträge auf Übereinstimmung oder Abweichung vom deutschen
Qualifikationsstandard prüfen und die Gleichwertigkeitsbescheinigung
ausstellen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung kommt es jetzt darauf an,
dass der Bund die zuständigen Stellen unterstützt, damit diese die
ambitionierten Zeitvorgaben für die Fallbearbeitung einhalten können.
Die Qualität der Anerkennungsverfahren muss Priorität vor Schnelligkeit
haben. Ohne eine ausreichende Übergangszeit für die
Umsetzungsvorbereitung geht es nicht.
Wir begrüßen daher die vorgesehene
Aussetzung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist im ersten Jahr.
Nun müssen auch die Länder der Initiative des Bundes folgen und ihre
Fachgesetze ebenfalls überarbeiten, sind sie doch für viele nachgefragte
Berufe, wie z. B. Ingenieure, Lehrer und Pflegepersonal zuständig."
Weitere Informationen:
www.zdh.de